Allgemeine Liefer-und Zahlungsbedingungen der Neon-Formlicht GmbH

  1. An Zeichnungen, Entwürfen und Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und auch nicht in Abänderung für andere Zwecke nicht weiter verwendet werden. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so sind sämtliche Unterlagen ohne Aufforderung an uns zurückzugeben; unsere bis dahin ausgeführten Leistungen werden vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellt.
  2. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, deren Inhalt der Besteller als Bestandteil des mit ihm abgeschlossenen Vertrages anerkennt. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden.
  3. Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Werden bei Bestellungen keine gegenteiligen Anweisungen erteilt, erfolgt die Versicherung der zum Versand kommenden Waren gegen Transportgefahr und Glasbruch auf Kosten des Bestellers durch uns. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und Versicherung. Mit Kurierdienst oder per Spedition versendete Waren sind sofort nach Erhalt zu öffnen und zu überprüfen. Erst dann ist der einwandfreie Erhalt bei dem Überbringer schriftlich zu bestätigen oder eventuelle Schäden zu reklamieren. Nachträglich reklamierte Waren werden nicht ersetzt oder gutgeschrieben.
  4. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen oder sonstig vereinbarten Bedingungen, zuzüglich der am Liefertag jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  5. Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Anzeige der Versandbereitschaft, Restzahlung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug. Zahlungen für Einzelteile und Reparaturen unverzüglich bei Lieferung ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über Basiszinssatz berechnet.
  6. Für alle von uns gelieferten Waren, Leuchtröhren und Zubehörteile, die nach unserer Feststellung infolge von Herstellungs- oder Werkstatt-Fehlern unbrauchbar werden, übernehmen wir eine Gewähr dergestalt, dass wir diese Waren nach unserer Wahl unentgeltlich instandsetzen, ersetzen oder gutschreiben können. Die Gewährleistungsfrist wird vom Tage der Lieferung an abgerechnet. Sie beträgt: Für LED-Module und Konverter 24 Monate bei einer durchschnittlichen 10- stündigen Betriebsdauer je Tag. Für Leuchtröhren 12 Monate bei einer durchschnittlichen 10-stündigen Betriebsdauer je Tag.
    Für Zubehörteile und sonstige Erzeugnisse, wenn nicht anders vermerkt, 12 Monate.
    Für regenerierte und reparierte Leuchtrören, 6 Monate. Die Kosten des Ausbaus beanstandeter Teile und des Einbaus der von uns im Rahmen der Gewährleistung gelieferten Ersatzteile sowie auch sämtliche Sach- und Personenschäden (sog. „Sekundärschäden“) gehen zu Lasten des Bestellers, soweit sie den vorstehenden Haftungsumfang überschreiten.
  7. Das Eigentum an den gelieferten Waren und Gegenständen behalten wir uns vor bis zu völligen Bezahlung des Kaufpreises, auch wenn dieselben an Dritte im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs weiter veräußert werden. In diesem Falle tritt der Besteller seinen entsprechenden Kaufpreis-Werklohnanspruch gegen seinen Kunden unwiderruflich an uns ab. Bis zum Übergang des Eigentums ist der Besteller nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung Dritten zu übereignen.
  8. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung beiderseits in allen Punkten geklärt und die Anzahlung gemäß Ziff. 5) der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei uns eingegangen ist. Die Gültigkeit des Vertrages ist nicht von der Erteilung etwaiger Genehmigungen durch Behörden oder andere Dritte abhängig. Notwendige Abänderungen, die aufgrund behördlicher Vorschriften oder aus anderen Gründen erlangt werden, entbinden den Besteller nicht von der Abnahmeverpflichtung. Die Einholung der Genehmigung der zuständigen Behörden ist ausschließlich Sache des Bestellers.
  9. Für Lieferungsverzögerungen oder –beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstückes, insbesondere Glasbruch, sowie durch Aufruhr, Aufstände usw. entstehen oder die sonst ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie berechtigen den Besteller nicht, Aufträge zurückzuziehen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns zu stellen.
  10. Gerichtsstand, Liefer- und Leistungsort für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist Düsseldorf, soweit auf seiten des Bestellers ein kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb besteht. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen sind nicht getroffen. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.